Wer kann an unserer Tafel Ware beziehen?
Unsere Tafel gibt Lebensmittel prinzipiell an Bedürftige der Region Entlebuch (7 Biosphären Gemeinden) aus. Das heißt, Personen mit Ergänzungsleistungen, Flüchtlinge & Asylsuchende - welche Sozialleistungen erhalten, Geringverdiener/innen , Personen mit Grundrente AHV & IV und Alleinerziehende.
Kurz Personen, welche am Existenzminimum leben müssen.
Ab Mitte Mai wird eine Bezugskarte eingeführt!
Diese können auf allen Gemeinden (Doppleschwand, Entlebuch, Escholzmatt/Marbach, Flühli, Hasle, Romoos & Schüpfheim) in der Region Entlebuch oder beim SoBZ beantragt werden.
Termin (am Besten online) vereinbaren.
alle benötigten Unterlagen (wie Nachweise von: Einkünften, Steuer, Krankenkassenbewilligung, Sozialleistungsbezug, Flüchtlingsausweis, Ergänzungsleistungen, etc.) vorlegen.
Tipp: schneller geht es wenn der Termin elektronisch über die Homepage der Gemeinden vereinbart wird.
Checklisten für die Beantragung des Bezugsausweises können bei uns Vorort bei der Ausgabe , SoBZ oder bei den Wohngemeinden bezogen werden.
In dem Fall, dass wir noch Ware über haben, können auch Bedürftige aus anderen Regionen und nicht so Bedürftige bedient werden.
In diesem Fall werden an diesen Personenkreis die Reste der Ausgabe verteilt, es gibt aber keine Garantie, das es noch welche hat.
Abgabe Gebühr
Unser Team arbeitet für den Verein ehrenamtlich! - dennoch müssen wir, zur Deckung der Kosten, bei jeder Abgabe einen Unkostenbeitrag von CHF 5,-- pro Tasche einziehen.
Dabei spiel es keine Rolle was unsere Besucher/-innen in die Tasche packen.
Die abgegebenen Lebensmittel sind gratis!
Wir möchten nur höflich Bitten, dass bei knapper Ware Rücksicht auf die nachfolgenden Besucher/innen genommen wird. In diesem Falle kann jede Familie nur eine Tasche füllen.
Der Betrag für die erste grüne Tafeltasche wird direkt mit der Abgabe des Bezugsausweises eingezogen.
Wer noch weitere Taschen füllen möchten wird höflich gebeten, diese nachzuzahlen bevor der Raum verlassen wird.
Haben wir viele schnell verderbliche Lebensmittel über, werden diese - bei Bedarf - in einer 2. Runde für CHF 3,-- pro Standard Einkaufstasche abgegeben.
Die Abgabe Gebühr benötigen wir, um die Fahrkosten zu decken, Verpackungsmaterial einzukaufen und Versicherungen, Lizenz- und amtliche Gebühren zu bezahlen.
Vielen Dank für Euer Verständnis!